Gesetz seit 28.06.2025 in Kraft

EAA & BFSG:
Ist Ihr Shop abmahnsicher?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist für den E-Commerce bindend. Fehlende Alt-Texte sind der häufigste Verstoß bei behördlichen Prüfungen.

Scanner Bereit

Quick-Check: § 33 BFSG

Unsere KI prüft Ihre Startseite live auf fehlende Alt-Attribute und potenzielle Verstöße gegen die Barrierefreiheits-Verordnung.

Was ist das BFSG und warum betrifft es jeden Shop?

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie (2019/882), die darauf abzielt, den digitalen Binnenmarkt für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt.

Seit dem 28. Juni 2025 sind Betreiber von kommerziellen Websites und Apps verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere den E-Commerce Sektor. Es geht nicht mehr um „Nice-to-have“, sondern um eine harte rechtliche Anforderung, vergleichbar mit der DSGVO-Einführung.

Wer ist betroffen? (Geltungsbereich)

Unternehmensart Verpflichtung Detail
Online-Shops (B2C)Voll betroffenGesamter Checkout, Produktbilder und Navigation müssen barrierefrei sein.
DienstleisterVoll betroffenBanken, Booking-Systeme, Personenbeförderung.
Kleinstunternehmen*Ausnahmen möglichNur für Dienstleistungen. *Unter 10 Mitarbeiter UND < 2 Mio. € Umsatz. Achtung: Wer Produkte verkauft, fällt oft trotzdem unter das Gesetz.

WCAG 2.1 Konformität: Das Problem mit den Bildern

Das Gesetz verweist technisch auf die europäische Norm EN 301 549, welche wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA basiert. Ein zentraler Punkt ist das Prinzip „Wahrnehmbarkeit“.

WCAG Kriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt)

"Alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Nutzer präsentiert werden, müssen eine Textalternative haben, die denselben Zweck erfüllt."

Für Online-Shops bedeutet das: Jedes Produktbild muss einen Alt-Text (Alternativtext) besitzen. Dieser Text wird von Screenreadern vorgelesen, damit blinde Menschen verstehen, was auf dem Bild zu sehen ist (z.B. Farbe, Form, Funktion des Produkts). Dateinamen wie IMG_2025.jpg sind ein klarer Verstoß.

Gute vs. Schlechte Alt-Texte

Verstoß (Abmahnfähig)
  • ❌ Kein Alt-Attribut vorhanden
  • ❌ Alt="Bild" oder Alt="Placeholder"
  • ❌ Alt="Roter Schuh kaufen billig Angebot" (Keyword Stuffing)
  • ❌ Alt="DSC00923.jpg"
Konform (AutoAlt Standard)
  • ✅ Präzise Beschreibung des visuellen Inhalts
  • ✅ "Dunkelroter Laufschuh mit weißen Schnürsenkeln und Profilsohle, Seitenansicht"
  • ✅ Neutraler Ton, max. 120 Zeichen
  • ✅ Kontextbezogen (Produkt vs. Dekoration)
Marktüberwachung

Welche Konsequenzen drohen?

Die Nichteinhaltung des BFSG ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Gesetzesverstoß mit weitreichenden Folgen.

Bußgelder (§ 33 BFSG)

Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen, wenn Produkte oder Dienstleistungen nicht barrierefrei angeboten werden.

Wettbewerbsrecht

Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände können ab sofort kostenpflichtige Abmahnungen versenden (UWG), da ein Verstoß gegen Marktverhaltensregeln vorliegt.

Vertriebsverbot

Bei schwerwiegenden Mängeln können die Behörden anordnen, den Online-Shop bis zur Behebung der Barrieren vom Netz zu nehmen oder den Verkauf zu stoppen.

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Audit Protokoll
ID: #8923-BFSG
WCAG 1.1.1 (Alt-Texte) Bestanden
Bildbeschreibungen 100% Abdeckung
Serverstandort Frankfurt (DE)

Häufige Fragen zum Gesetz

Nein. Das CMS stellt nur die technische Basis bereit. Für den Inhalt (die Bilder und deren Beschreibung) sind Sie als Betreiber verantwortlich. Wenn Sie ein Bild ohne Alt-Text hochladen, ist Ihr Shop trotz modernem CMS nicht konform.
Das Gesetz unterscheidet teilweise zwischen neuen Inhalten und alten Archiven (vor Juni 2025). Allerdings müssen alle Elemente, die für aktive Verwaltungsprozesse (Kauf, Buchung) nötig sind, barrierefrei sein. Da Produktbilder im Shop zum Kaufprozess gehören, müssen diese zwingend nachgebessert werden.
Ja. Die Bundesländer haben Marktüberwachungsbehörden eingerichtet, die stichprobenartig und anlassbezogen (bei Beschwerden) prüfen. Da sich Alt-Texte automatisiert von außen prüfen lassen (wie unser Scanner oben zeigt), ist das Entdeckungsrisiko sehr hoch.
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